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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Deutschland

Was ist die eAU? 

Die eAU ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU.

Ab dem 01.01.2023 gibt es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht mehr in Papierform. Bisher mussten Arbeitnehmer den Krankenschein (gelben Schein) dem Arbeitgeber vorlegen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde dem Arbeitnehmer vom Arzt ausgehändigt, sodass diese z.B. im jacando Tool mit der Krankmeldung hochgeladen werden konnte. Dies ist ab dem 01.01.2023 in Deutschland gesetzlich nicht mehr möglich. Alle Arbeitgeber müssen ab dem 01.01.2023 die eAU elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Ärzte sind somit verpflichtet den Krankenschein digital an die gesetzlichen Krankenkassen weiter zu leiten.

Um die eAU abzufragen können Arbeitgeber ein systemgeprüftes Programm über sv.net nutzen. Hier kommen Sie zur Videoanleitung, wie Sie über sv.net eAUs abfragen können. Hier gelangen Sie zu den FAQs zur Abfrage der eAU mit sv.net.